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Informationen zur Dunstabzugshaube

Informationen zur Dunstabzugshaube

Dunstabzugshauben, Trockner, Abluftanlagen und Feuerstätten in der gleichen Wohnung oder Nutzungseinheit

Auszug aus der Feuerungsverordnung Baden-Württemberg (vom 01. Januar 1996)

§ 4 Aufstellung von Feuerstätten

(2) Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, aus denen Luft mit Hilfe von Ventilatoren, wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner, abgesaugt wird, nur aufgestellt werden, wenn

1. ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der Luftabsaugenden Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird, oder

2. die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird, oder

3. die Abgase der Feuerstätten über die Luftabsaugenden Anlagen abgeführt werden oder

4. durch die Bauart oder die Bemessung der Luftabsaugenden Anlagen sichergestellt ist, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann

* Feuerstätten sind vielfach in Wohnungen (Kaminöfen, Kachelöfen, offene Kamine, Einzelraumfeuerstätten betrieben mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen) aufgestellt und die benötigte Verbrennungsluft wird dem / den Aufstellräumen entnommen.


Da vielfach in modernen Küchen eine Dunstabzugshaube betrieben wird, welche die Küchendünste ins Freie abführt, kann dadurch leicht ein Unterdruck in den Aufstellräumen entstehen.
Moderne Dunstabzugshaube weisen einen Luftdurchsatz bis zu 1.200 m⊃3;/h auf.
Das heißt, dass bei einer angenommenen Wohnraumgröße von 100 m⊃2; ein Luftinhalt von ca. 250 m⊃3; vorhanden ist.
Durch den Strömungswiderstand geschlossener Fenster kann die abgeführte Luftmenge der Dunstabzugshaube nicht sofort dem Wohnraum wieder zugeführt werden. Daher muss das zur Verfügung stehende Verbrennungsluftvolumen mit dem Faktor 0,4 multipliziert werden (dichte Fenster = 0,4). Daraus ergibt sich das in Anrechnung bringbare Verbrennungsluftvolumen des Rauminhaltes ( 250 m⊃3; Volumen x 0,4 = 100 m⊃3; anrechenbares Luftvolumen bei 250 m⊃3; Rauminhalt).

Es ist eine leichte Rechenaufgabe, in welchem Zeitraum die vorhandene Luft abtransportiert ist und ein Unterdruck in der Wohnung entsteht.

Da im allgemeinen heute dichtschließende Fenster und Türen eingebaut werden, kann ohne entsprechende Druckausgleichöffnung ins Freie nicht genügend Luft (Verbrennungsluft) nachströmen;
Die Folge davon ist, dass in der Feuerstätte aufgrund des Luftmangels die CO-Bildung erheblich zunimmt und gleichzeitig der Schornstein, der ja ohne "Motor" die Abgase abtransportieren muss, nicht mehr genügend Auftrieb (Zug) hat.

Austretende Abgase sind die Folge

Info: diese Seite soll lediglich eine Hinweis auf den Bezug darstellen, ich verkaufe keine Sicherheitseinrichtungen für Dunstabzugshauben.

*Erstellt unter dankenswerter Mithilfe von BSM Walter Baum, Obermeister der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Stuttgart

Tandem Zuluft, Abluft-Mauerkasten für Dunstabzugshauben

Bei der Montage von Ablufthauben in Küchen werden bisweilen Zuluft/Abluft-Mauerkästen angeboten.
Dabei soll die Zuluftöffnung dafür sorgen, dass dem Aufstellungsraum der Dunstabzugsanlage ausreichend Luft vom Freien zuströmen kann. Es wird damit geworben, dass die Zuluftöffnung von 200 cm⊃2; ausreichend wäre, um eine Unterdruckbildung im Wohnbereich wirksam zu verhindern. Dies ist zu bezweifeln.
Bei Vorhandensein raumluftabhängiger Feuerstätten kann ein Unterdruck von mehr als 4 Pa zu Problemen bei der Abgasabführung führen. Der ZIV (Zentralinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks) hat daher diesbezüglich eine Anfrage an den DVGW (Deutscher Verband Gas Wasser) gerichtet.

In der Sitzung des DVGW Fachausschusses „Gasgeräte“ am 4. und 5. April 2000 wurde sinngemäß festgestellt:

Der BSM (Bez.-Schornsteinfegermeister) kann nur von dem sich aus der Größe der Zuluftöffnung nach TRGI (Techn. Regeln Gas Installation) und DVGW Arbeitsblatt G 670 ergebenden Luftvolumenstrom ausgehen. Größere Volumenströme können nur angerechnet werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass diese bei einem max. Unterdruck von 4 Pa durch die Zuluftöffnung des Mauerkastens zugeführt werden können.
Der Nachweis kann z.B. in Form einer Kennlinie durch ein neutrales Prüflabor erbracht werden.

Liegt kein Nachweis vor, können größere Volumenströme nur angerechnet werden, wenn vor Ort überprüft und nachgewiesen wird, dass bei Förderung der Summe der Volumenströme aus Verbrennungsluft und Abluft ein max. Unterdruck von 4 Pa nicht überschritten wird.

Bei einer Öffnung von 200 cm2; kann nach dem DVGW Arbeitsblatt G 670 ein Volumenstrom von 120 m3;/h angerechnet werden.
Dunstabzugshauben haben in der Regel erheblich höhere Volumenströme.